Merkblätter des Bundes zu den Themen Zivilstand, rechtliche Grundlagen, Heirat , Eheschliessung im Ausland, eingetragene Partnerschaft, Namensführung
Heirat im Ausland
Die Heirat im Ausland ist mit Vorkehrungen in der Schweiz verbunden. Bitte klären Sie rechtzeitig Fragen und beachten Sie folgende Hinweise:
Vor der Heirat
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bei den ausländischen Behörden
Erkundigen Sie sich beim Standesamt des ausländischen Heiratsortes oder beim zuständigen Konsulat in der Schweiz über die Dokumente, die Sie vorlegen müssen. Die Heirat wird nach den ausländischen Gesetzen und Vorschriften erfolgen.
Einige Länder verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis, dieses Dokument wird durch das zuständige schweizerische Zivilstandsamt ausgestellt.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie dazu vorlegen müssen. Die Originaldokumente erhalten Sie zusammen mit dem Ehefähigkeitszeugnis zurück. Das Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland hat 6 Monate Gültigkeit. -
beim schweizerischen Zivilstandsamt
Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschliessung. Bitte beachten Sie, dass eine allfällige Namenserklärung unbedingt vor der Heirat unterzeichnet werden muss.
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bei der schweizerischen Vertretung im Ausland
Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizerischen Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Eheschliessung notwendig sind, damit Ihre Zivilstandsänderung auf amtlichen Wege in die Schweiz gemeldet wird.
Nach der Heirat
Melden Sie Ihre Zivilstandsänderung der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die amtliche Übersetzung und Beglaubigung sowie die Weiterleitung der Dokumente an die zuständigen Behörden in der Schweiz.